Hallo:),
benötige bei folgendem Sachverhalt Hilfe:
M ist verstorben; er hat mit F einen Erbvertrag errichtet.
In diesem Erbvertrag haben die Ehegatten bestimmt, dass der Zuerstversterbende, den überlebenden Ehegatten und die beiden Töchter als Erben einsetzt. Zugleich wurde bestimmt, dass der überlebende Ehegatte, das gesamte Geldvermögen, sämtliche beweglichen Gegenstände sowie den lebenslänglichen und unentgeltlichen Nießbrauch an den Erbteilen der Töchter im Wege des Vorausvermächtnisses erhalten soll.
Außerdem wurde TV angeordnet. Der überlebende Ehegatte wurde zum TV ernannt. Diesbezüglich wurde folgendes geregelt:
"Dem TV stehen sämtliche Rechte und Pflichten zu, die ihm nach dem Gesetz eingeräumt werden können. In der Eingehung von Verbindlichkeiten ist er nicht beschränkt. Der TV ist insbesondere auch ermächtigt, die angeordneten Vermächtnisse an sich selbst zu erfüllen.
F hat die Erbschaft form- und fristgerecht ausgeschlagen. Die Töchter wollen nun ggf. einen Erbschein beantragen.
Probleme bereitet mir nun die TV. Ich habe F bereits gebeten sich hinsichtlich der Annahme oder Ablehnung des TV-Amtes zu erklären. Eine Rückmeldung von ihr selbst habe ich bislang nicht erhalten.
Zwischenzeitlich hat mir eine der Töchter, eine Kopie eines an uns adressierten Schreibens eines Rechtsanwalts überlassen.
Das Original des Schreibens ist nicht bei uns eingegangen. Dieser RA hat einen Ausschlagungsvergleich für F und die Töchter entworfen. In dem besagten Schreiben teilte der RA vorab mit, dass er die "Erbengemeinschaft erbrechtlich berät" (eine Vollmacht wurde nicht vorgelegt). Weiterhin teilt er mit, dass F das TV-Amt angenommen hat.
Die Annahme kann ja auch durch einen Bevollmächtigten erklärt werden; sofern der RA jedoch nur Bevollmächtigter der Erbengemeinschaft sein sollte (falls er überhaupt von diesen bevollmächtigt wurde), konnte er ja die Annahme für F nicht erklären (F hatte ja ausgeschlagen). Die Vollmacht werde ich daher noch anfordern und je nachdem F nochmals auffordern sich zu erklären.
Wenn es doch so sein sollte, dass der RA Bevollmächtigter von F ist, störe ich mich etwas an seiner Wortwahl ("F hat das Amt angenommen und ist auch bereit es auszuüben"). Die Annahme kann ja nur gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden; wirkt aber für mich eher wie eine Info, als hätte sie es gegenüber irgendjemand anderem angenommen. Zudem frage ich mich, ob die Form der Annahme passen würde. Klar, die Annahme kann formfrei erfolgen, aber ich habe ja nur eine Kopie einer Kopie eines Schreibens, welche eine der Töchter eingereicht hat:confused:. Wie seht ihr das?
Sofern nun die Annahme geklärt ist, stellt sich mir weiterhin folgende Frage:
Der RA führt in dem bereits besagten Schreiben weiterhin aus, dass seines Erachtens nach der Aufgabenkreis des TVs nicht eindeutig gefasst ist und er der Meinung ist, dass die TV lediglich der Absicherung der angeordneten Vermächtnisse dienen sollte.
Da F nicht nur die Erbschaft, sondern auch im Rahmen des Ausschlagungsvergleichs die Vermächtnisse ausgeschlagen hat, ist er nun der Meinung, dass die TV beendet ist und regt an, die TV "aufzuheben".
Was mache ich nun mit dem Erbscheinsantrag. Wird hierin eine Erklärung der TV'in aufgenommen bzw. falls sie nicht im Termin anwesend sein sollte, fordere ich dann eine Erklärung von ihr an (bzw. liegt ja eig vom RA schon vor), dass die TV aufgrund Erledigung aller Aufgaben beendet ist? Im Erbscheinsverfahren prüft der Nachlassrichter dann, ob die TV wirklich beendet ist...wenn ja, wird der Erbschein ohne Angabe der TV erteilt und sofern die Erben keinen Erbschein beantragen, wird auch nicht über die Beendigung der TV entschieden, oder?!
Ich weiß ist bisschen viel, aber ich hoffe mir kann hiebei jemand weiterhelfen :)
Liebe Grüße
benötige bei folgendem Sachverhalt Hilfe:
M ist verstorben; er hat mit F einen Erbvertrag errichtet.
In diesem Erbvertrag haben die Ehegatten bestimmt, dass der Zuerstversterbende, den überlebenden Ehegatten und die beiden Töchter als Erben einsetzt. Zugleich wurde bestimmt, dass der überlebende Ehegatte, das gesamte Geldvermögen, sämtliche beweglichen Gegenstände sowie den lebenslänglichen und unentgeltlichen Nießbrauch an den Erbteilen der Töchter im Wege des Vorausvermächtnisses erhalten soll.
Außerdem wurde TV angeordnet. Der überlebende Ehegatte wurde zum TV ernannt. Diesbezüglich wurde folgendes geregelt:
"Dem TV stehen sämtliche Rechte und Pflichten zu, die ihm nach dem Gesetz eingeräumt werden können. In der Eingehung von Verbindlichkeiten ist er nicht beschränkt. Der TV ist insbesondere auch ermächtigt, die angeordneten Vermächtnisse an sich selbst zu erfüllen.
F hat die Erbschaft form- und fristgerecht ausgeschlagen. Die Töchter wollen nun ggf. einen Erbschein beantragen.
Probleme bereitet mir nun die TV. Ich habe F bereits gebeten sich hinsichtlich der Annahme oder Ablehnung des TV-Amtes zu erklären. Eine Rückmeldung von ihr selbst habe ich bislang nicht erhalten.
Zwischenzeitlich hat mir eine der Töchter, eine Kopie eines an uns adressierten Schreibens eines Rechtsanwalts überlassen.
Das Original des Schreibens ist nicht bei uns eingegangen. Dieser RA hat einen Ausschlagungsvergleich für F und die Töchter entworfen. In dem besagten Schreiben teilte der RA vorab mit, dass er die "Erbengemeinschaft erbrechtlich berät" (eine Vollmacht wurde nicht vorgelegt). Weiterhin teilt er mit, dass F das TV-Amt angenommen hat.
Die Annahme kann ja auch durch einen Bevollmächtigten erklärt werden; sofern der RA jedoch nur Bevollmächtigter der Erbengemeinschaft sein sollte (falls er überhaupt von diesen bevollmächtigt wurde), konnte er ja die Annahme für F nicht erklären (F hatte ja ausgeschlagen). Die Vollmacht werde ich daher noch anfordern und je nachdem F nochmals auffordern sich zu erklären.
Wenn es doch so sein sollte, dass der RA Bevollmächtigter von F ist, störe ich mich etwas an seiner Wortwahl ("F hat das Amt angenommen und ist auch bereit es auszuüben"). Die Annahme kann ja nur gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden; wirkt aber für mich eher wie eine Info, als hätte sie es gegenüber irgendjemand anderem angenommen. Zudem frage ich mich, ob die Form der Annahme passen würde. Klar, die Annahme kann formfrei erfolgen, aber ich habe ja nur eine Kopie einer Kopie eines Schreibens, welche eine der Töchter eingereicht hat:confused:. Wie seht ihr das?
Sofern nun die Annahme geklärt ist, stellt sich mir weiterhin folgende Frage:
Der RA führt in dem bereits besagten Schreiben weiterhin aus, dass seines Erachtens nach der Aufgabenkreis des TVs nicht eindeutig gefasst ist und er der Meinung ist, dass die TV lediglich der Absicherung der angeordneten Vermächtnisse dienen sollte.
Da F nicht nur die Erbschaft, sondern auch im Rahmen des Ausschlagungsvergleichs die Vermächtnisse ausgeschlagen hat, ist er nun der Meinung, dass die TV beendet ist und regt an, die TV "aufzuheben".
Was mache ich nun mit dem Erbscheinsantrag. Wird hierin eine Erklärung der TV'in aufgenommen bzw. falls sie nicht im Termin anwesend sein sollte, fordere ich dann eine Erklärung von ihr an (bzw. liegt ja eig vom RA schon vor), dass die TV aufgrund Erledigung aller Aufgaben beendet ist? Im Erbscheinsverfahren prüft der Nachlassrichter dann, ob die TV wirklich beendet ist...wenn ja, wird der Erbschein ohne Angabe der TV erteilt und sofern die Erben keinen Erbschein beantragen, wird auch nicht über die Beendigung der TV entschieden, oder?!
Ich weiß ist bisschen viel, aber ich hoffe mir kann hiebei jemand weiterhelfen :)
Liebe Grüße
Annahme TV-Amt und Beendigung der http://ift.tt/2bAQE8l
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