jeudi 18 août 2016

Aufrechnung des Finanzamtes in der Wohlverhaltensphase

Insolvenzschuldner befindet sich in der Wohlverhaltensphase. Das Finanzamt verrechnet einen Lohnsteuererstattungsanspruch (welcher unstreitig in der Wohlverhaltensphase entstanden ist) mit Insolvenzforderungen.

1) Dürfen die denn das? M.E. (+), weil die insolvenzrechtlichen Verbote und Regularien deshalb nicht greifen, weil hier kein Massebestandteil (mehr) betroffen ist. Die entsprechenden steuerrechtlichen Vorschriften habe ich verdrängt :D.

2) Wie verhält es sich, wenn Schuldner zusammen mit seiner Ehefrau veranlagt wird? Hier habe ich keine Ahnung :oops:.

Ich meine aber, dass Exec bei einer anderen Frage mal erwähnt hat, dass das Finanzamt sich bei Gesamtgläubigerschaft denjenigen aussuchen kann, an den erstattet wird. Eventuell Einspruch und Beantragung der Getrenntveranlagung bzw. der Aufteilung des Erstattungsanspruchs?


Aufrechnung des Finanzamtes in der Wohlverhaltensphase

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