mardi 23 août 2016

ausländische Urkunden

Ich habe folgendes Problem:

Erblasser (2004 verstorben, dt. Staatsangehöriger, letzter Wohnsitz Dtl.), geschieden hinterlässt 5 Kinder, 1 Sohn vorverstorben in Kanada. 4 Kinder schlagen aus. Eine Enkeltochter ist ebenfalls vorverstorben in Kanada. Erben sind 1 Sohn und ein Enkel.


Mir liegt nun u.a. die begl. Ablichtung der Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung vor. Weiterhin wurde vom Notariat eine beglaubigte Ablichtung von der beglaubigten Ablichtung eingereicht : in englischer Sprache Death Certificate bezüglich der Enkeltochter und Proof of Death Certification bezüglich des Sohnes.

Antrag Teilerbschein für 1 Sohn

Ich tendiere dazu, dass mir dies nicht ausreichen kann. Ich benötige doch eine Apostille oder? Bezüglich des Sohnes habe ich Zweifel, ob es sich hierbei überhaupt um eine öffentliche Urkunde handelt.


Vielen Dank für eure Meinungen


ausländische Urkunden

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