Hallo!
Es ist ein Fahrverbot verhängt worden.
Nach RK des Urteils wird der Führerschein eingereicht, Eingangsdatum: 10.08.2016.
Das Fahrverbot beträgt 2 Monate, ergo berechne ich als Ende den 09.10.2016, 24 Uhr.
Jetzt ist der 09.10.2016 ein Sonntag.
Hat das Auswirkungen auf die Fristberechnung?
Ich bin mit der Strafvollstreckungsordnung nicht mehr im Detail vertraut, finde hier aber bei einem groben Überflug keine Hinweise.
Bei der Fristberechnung nach BGB wäre Fristende ja erst am 10.10.2016, 24 Uhr, also am darauffolgenden Montag.
Da er den Führerschein persönlich abholen will, stellt sich für mich halt die frage, ob ich ihn auf den 10.10. lade oder schon auf den Freitag davor.
Danke für die Antworten!
Es ist ein Fahrverbot verhängt worden.
Nach RK des Urteils wird der Führerschein eingereicht, Eingangsdatum: 10.08.2016.
Das Fahrverbot beträgt 2 Monate, ergo berechne ich als Ende den 09.10.2016, 24 Uhr.
Jetzt ist der 09.10.2016 ein Sonntag.
Hat das Auswirkungen auf die Fristberechnung?
Ich bin mit der Strafvollstreckungsordnung nicht mehr im Detail vertraut, finde hier aber bei einem groben Überflug keine Hinweise.
Bei der Fristberechnung nach BGB wäre Fristende ja erst am 10.10.2016, 24 Uhr, also am darauffolgenden Montag.
Da er den Führerschein persönlich abholen will, stellt sich für mich halt die frage, ob ich ihn auf den 10.10. lade oder schon auf den Freitag davor.
Danke für die Antworten!
Das Fahrverbotsende und der Sonntag
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