vendredi 19 août 2016

Generalvollmacht des WEG-Verwalters

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Es wird eine Zustimmung zu einer Veräußerung einer Wohnung erteilt, von jemandem, der selbst nicht der Verwalter der WEG ist, sondern von dem Verwalter mit General-Handlungsvollmacht bevollmächtigt wurde mit "Handlungsvollmacht gemäß § 54 HGB". Diese soll sich auch auf Veräußerung und Belastung von Grundstücken erstrecken. Dass die Veräußerung und Belastung nichts mit der Zustimmung als Verwalter zu tun hat, ist zwar klar.
Aber meine Frage ist, ob der Verwalter überhaupt eine Vollmacht erteilen kann, mit welcher dann ein Dritter das Amt des Verwalters praktisch ausführt. In §§ 26, 27 WEG bzw. im Bärmann-Kommentar ist hierzu nichts zu finden.

Weiß jemand Rat?


Generalvollmacht des WEG-Verwalters

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