lundi 22 août 2016

Teilungsanordnung durch Miterbe und Testamentsvollstrecker

Im Grundbuch soll eine Teilungsanordnung vollzogen werden, die der Teilungsanordnung der Erblasserin im Testament widerspricht.
Erben nach dem Erblasser sind A und B; hinsichtlich A ist Nacherbfolge angeordnet, Nacherbe nach A ist C.
Hinsichtlich B ist ebenfalls Nacherbfolge angeordnet, der Nacherbe nach B ist A, außerdem ist hinsichtlich des Erbteils der B Dauertestamentsvollstreckung angeordnet, Testamentsvollstrecker ist C.
Nun handeln Erbe A und Testamentsvollstrecker C (für B) und setzen den Nachlass dergestalt auseinander, dass A das Grundstück bekommen soll.
Laut not. Testament soll aber B einen Miteigentumsanteil am Grundstück erhalten.
Im Testamentsvollstreckerzeugnis steht: der Testamentsvollstrecker darf über den Erbteil selbst nicht verfügen.
Meine Probleme nun:
a) darf der Testamentsvollstrecker entgegen der Teilungsanordnung im Testament handeln oder wirkt diese Anordnung dinglich nach § 2208 BGB? Oder ist dies eine reine Verwaltungsanordnung des Erblassers?
b) kann nach Auflassung an der Erben A der Nacherbenvermerk und der TV-Vermerk hinsichtlich Erbe B gelöscht werden?
Bei Erbe A muss Nacherbenvermerk ja bestehen bleiben.


Teilungsanordnung durch Miterbe und Testamentsvollstrecker

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire