Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine GmbH mit Sitz in Österreich bestellt aufgrund Belastungsvollmacht eine Grundschuld (für GmbH ist schon eine Auflassungsvormerkung eingetragen).
Für die österreichische GmbH tritt ein Geschäftsführer auf. Beigefügt hat der deutsche Notar eine beglaubigte Ablichtung aus dem Firmenbuch in Österreich.
Der in der Grundschuldbestellungsurkunde aufgetretene Geschäftsführer ist demnach einer von zwei Geschäftsführern mit dem Zusatz "selbständig". Bedeutet dies, dass er einzelvertretungsberechtigt ist.
Kann mir jemand sagen, wo ich hierzu etwas finde?
Würde Euch ansonsten die beglaubigte Ablichtung aus dem Firmenbuch ausreichen?
Herzlichen Dank im Voraus
eine GmbH mit Sitz in Österreich bestellt aufgrund Belastungsvollmacht eine Grundschuld (für GmbH ist schon eine Auflassungsvormerkung eingetragen).
Für die österreichische GmbH tritt ein Geschäftsführer auf. Beigefügt hat der deutsche Notar eine beglaubigte Ablichtung aus dem Firmenbuch in Österreich.
Der in der Grundschuldbestellungsurkunde aufgetretene Geschäftsführer ist demnach einer von zwei Geschäftsführern mit dem Zusatz "selbständig". Bedeutet dies, dass er einzelvertretungsberechtigt ist.
Kann mir jemand sagen, wo ich hierzu etwas finde?
Würde Euch ansonsten die beglaubigte Ablichtung aus dem Firmenbuch ausreichen?
Herzlichen Dank im Voraus
Vertretung GmbH aus Österreich
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