mardi 25 octobre 2016

Vollstreckungsschutz Abschaltung der Gasversorgung

Ich habe vorliegend einen Antrag nach § 765a ZPO auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung (Gasabschaltung) und Zahlungsaufschub bis 15.11.

Gegen die Schuldnerin ist am 26.07. Versäumnisurteil ergangen. Sie wurde verurteilt die Sperrung des Gaszählers zu dulden.

Am 17.10. erhielt sie die Benachrichtigung des GVZ über den Termin zur Abstellung der Gasversorgung am 26.10.
Die Schuldnerin ist mit Zwillingen hochschwanger und in der Wohnung lebt ihre Stieftochter mit einem 10 Monate altem Kind.

Der Gläubiger (Großkonzern) beantragt den Antrag abzuweisen und gibt an, dass die Schuldnerin bisher keine einzige Zahlung an den Gasanbieter geleistet. Eine Ratenzahlungsmöglichkeit wird daher auch verweigert.

Ich wäge gerade die Interessen ab. Einerseits hätte die Schuldnerin rechtzeitig zum Jobcenter gehen können und ein Darlehen beantragen sollen. Den Antrag hat sie erst jetzt gestellt und eine rechtzeitige Zahlung ist nicht gewährleistet. Der Duldungstitel besteht bereits seit 26.07.!
Andererseits ist sie eine Risikoschwangere mit Zwillingen. Und da gibt es noch das schutzwürdige Dritte (10-Monate-Baby).
Das Ausfallrisiko des Gläubigers wird durch die vorübergehende Einstellung nicht berührt. Es geht um Schutz der Gesundheit für die Risikoschwangere und das Baby.

Wie ist eure Meinung?


Vollstreckungsschutz Abschaltung der Gasversorgung

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