mercredi 23 novembre 2016

Grundstückserwerb durch (ausländische) Botschaft

Eine örtlich ansässige Botschaft will einen Grundstückskaufvertrag als Käuferin beurkunden lassen.

Meine erste Frage: Wer tritt auf Käuferseite für die Botschaft auf ? Der Botschafter; hat der eine Art "Ausweis" (vgl. Betreuerausweis o.ä.) oder muss er für Grundstücksgeschäfte eine besondere Vollmacht vorlegen oder sonstige Urkunden ?

Zweite Frage: ist von Bedeutung, zu welchem Land die Botschaft gehört ?

Nächste Frage: ist bei den Kosten (Notar und Gericht) etwas zu beachten, wegen der besonderen Stellung einer Botschaft (Immunität und ggf. später keine Möglichkeit, die Kosten beizutreiben) ?

Ich bin ratlos und habe auch im Forum nichts entsprechendes gefunden.

Für Hinweise und Tipps bin ich dankbar.


Grundstückserwerb durch (ausländische) Botschaft

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire