mercredi 6 juillet 2016

§ 850d Abs. 1 ZPO überjährige Rückstände

Hallo miteinander,

von mir wurde ein Pfüb erlassen wegen aufs Jobcenter übergegangener Unterhaltforderungen. Titel ist von 2016, Unterhaltsrückstände von 2014.
Nun wendet S ein, er habe sich der Unterhaltspflicht nicht absichtlich entzogen. Meine Kollegin und ich sind nun uneinig: wann werden denn die Rückstände "fällig", 2014 oder mit Erlass des Titels 2016 ( d.h. Satz 4 käme gar nicht zum tragen). Wir sind echt ratlos :confused:


§ 850d Abs. 1 ZPO überjährige Rückstände

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