Hallo,
habe hier ein Verfahren vorliegen, wo beantragt wurde von der Pflegemutter die Einzelvormundschaft vom Jugendamt auf Sie selbst zu übertragen. Stellungnahme liegt bisher nur vom Jugendamt vor. In einem Bericht vom Jugendamt steht noch zusätzlich drin, dass dieser Bericht nicht den Pflegeeltern gezeigt werden darf.
Jetzt sind die Pflegeeltern durch einen Rechtsanwalt vertreten. Dieser beantragt, bevor er zur Übertragung der Einzelvormundschaft Stellung nimmt, Akteneinsicht. Kann ich das ohne weiteres gewähren? Wie ist das mit der Aussage vom Jugendamt bezüglich des vertraulichen Berichts? Muss ich das JA über den Antrag auf Akteneinsicht vorher informieren?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar...
Liebe Grüße
habe hier ein Verfahren vorliegen, wo beantragt wurde von der Pflegemutter die Einzelvormundschaft vom Jugendamt auf Sie selbst zu übertragen. Stellungnahme liegt bisher nur vom Jugendamt vor. In einem Bericht vom Jugendamt steht noch zusätzlich drin, dass dieser Bericht nicht den Pflegeeltern gezeigt werden darf.
Jetzt sind die Pflegeeltern durch einen Rechtsanwalt vertreten. Dieser beantragt, bevor er zur Übertragung der Einzelvormundschaft Stellung nimmt, Akteneinsicht. Kann ich das ohne weiteres gewähren? Wie ist das mit der Aussage vom Jugendamt bezüglich des vertraulichen Berichts? Muss ich das JA über den Antrag auf Akteneinsicht vorher informieren?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar...
Liebe Grüße
Akteneinsicht
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