Leider habe ich nicht viel, hier im Forum nichts zum Thema gefunden:
Eine Genossenschaft in Gründung erwirbt kaufweise Grundbesitz. Es treten alle Mitglieder auf. Vorgelegt wird eine begl. Abschrift des Gründungsprotokolls mit notarieller Unterschriftbeglaubigung sowie auf Nachfrage eine privatschriftliche Bestätigung des Prüfungsverbandes, dass die Genossenschaft die Aufnahme in den Verband beantragt hat und das Eintragungsverfahren -nach Vorlage aller für das Gründungsgutachten benötigten Unterlagen- demnächst abgeschlossen werden kann. Genügt dies zur Eintragung der AV; wie sieht es dann bei der Umschreibung aus? Genügt dann die Auflassung? Bei Schöner/Stöber wird auf die Gründungs-GmbH verwiesen.
Eine Genossenschaft in Gründung erwirbt kaufweise Grundbesitz. Es treten alle Mitglieder auf. Vorgelegt wird eine begl. Abschrift des Gründungsprotokolls mit notarieller Unterschriftbeglaubigung sowie auf Nachfrage eine privatschriftliche Bestätigung des Prüfungsverbandes, dass die Genossenschaft die Aufnahme in den Verband beantragt hat und das Eintragungsverfahren -nach Vorlage aller für das Gründungsgutachten benötigten Unterlagen- demnächst abgeschlossen werden kann. Genügt dies zur Eintragung der AV; wie sieht es dann bei der Umschreibung aus? Genügt dann die Auflassung? Bei Schöner/Stöber wird auf die Gründungs-GmbH verwiesen.
Auflassungsvormerkung für Genossenschaft in Gründung
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