lundi 18 juillet 2016

Auszahlung wg. Wegfall Grund d. Sicherheitsleistung in Räumungsverfahren

Liebe Mitstreiter,
ich habe ein Hinterlegungsproblem.
Ich mache Hinterlegungssachen noch nicht sooo lange, denke manchmal, dass ich es begriffen habe und dann kommt wieder eine Akte wo 5 große Fragezeichen über meinem Kopf schweben.

Folgendes:
Hinterlegung zur einstweiligen Einstellung der Wohnungsräumung (aus VU); Empfangsberechtigte: A, B, C
A hat gegen B noch weiteren Anspruch (Unterhalt) und Pfändet daher den Herausgabeanspruch von B

kurze Zeit später erging Endurteil mit der Ansage, dass die Wohnung bis zum 30.06.16 von B und C zu räumen ist; zu der einstweiligen Einstellung/Sicherheitsleistung wurde nichts gesagt

Jetzt hat A die Herausgabe beantragt, da der Grund der Sicherheitsleistung durch die Gewährung der Räumungsfrist weggefallen sei. Ob die Wohnung geräumt wurde o.ä. wird nicht angegeben.

Wie gestaltet sich das mit der Auszahlung? Ich bin der Meinung, dass das nicht geht, aber tue mich bei der Begründung schwer.
Wer kann mir helfen???


Auszahlung wg. Wegfall Grund d. Sicherheitsleistung in Räumungsverfahren

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