Hallo,
Habe eine Verfahrenspflegerin mit dem Aufgabenkreis "Bestellung eines Kontrollbetreuers " bestellt. Habe dann einen Kontrollbetreuer zur Wahrehmung der Rechte des Vollmachtgebers gegen den Bevollmächtigten "bestellt. Nun ist die Erweiterung um Wideruf der Vollmacht beantragt worden,der ich auch entsprochen habe. Ich habe den Beschluss der Verfahrenspflegerin zukommen lassen. Hätte ich die Verfahrenspflegschaft erweitern müssen?
Kann ich das ggfs noch nachholen ?
Habe eine Verfahrenspflegerin mit dem Aufgabenkreis "Bestellung eines Kontrollbetreuers " bestellt. Habe dann einen Kontrollbetreuer zur Wahrehmung der Rechte des Vollmachtgebers gegen den Bevollmächtigten "bestellt. Nun ist die Erweiterung um Wideruf der Vollmacht beantragt worden,der ich auch entsprochen habe. Ich habe den Beschluss der Verfahrenspflegerin zukommen lassen. Hätte ich die Verfahrenspflegschaft erweitern müssen?
Kann ich das ggfs noch nachholen ?
erweiterung des Aufgabenkreises des Kontrollbetreuers
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