Das Scheidungsverfahren ist beendet, der Versorgungsausgleich wurde abgetrennt, das Verfahren läuft noch.
Ich habe jetzt einen Vergütungsfestsetzungsantrag vorliegen. Die Gebühren sind nach dem Gesamtwert (Scheidung und VA) berechnet.
Wenn ich das richtig sehe, hat die Abtrennung keine Auswirkung auf die Vergütung. Das bedeutet auch, dass die Fälligkeit erst mit Abschluss der Folgesache eintritt und bis dahin keine Festsetzung möglich ist.
Ist das richtig (Scheidungsantrag ist immerhin aus 2010, ziemlich lange Zeit, um auf das Geld zu warten)?
Ich habe jetzt einen Vergütungsfestsetzungsantrag vorliegen. Die Gebühren sind nach dem Gesamtwert (Scheidung und VA) berechnet.
Wenn ich das richtig sehe, hat die Abtrennung keine Auswirkung auf die Vergütung. Das bedeutet auch, dass die Fälligkeit erst mit Abschluss der Folgesache eintritt und bis dahin keine Festsetzung möglich ist.
Ist das richtig (Scheidungsantrag ist immerhin aus 2010, ziemlich lange Zeit, um auf das Geld zu warten)?
Fälligkeit Vergütung bei abgetrennter Folgesache
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