mardi 5 juillet 2016

Inhaltsänderung Erbbaurecht nach vorangeganger Teilung

ich habe einen Knoten im Kopf und komme nicht mehr weiter...
vereinfachter Sachverhalt:

Grundstück Flst. 1 ist mit einem Erbbaurecht belastet.
Flst. 1 wird geteilt in die Grundstücke Flst. 2 und 3. Das entstandene Gesamterbbaurecht wird ebenfalls geteilt.
Alles schon Jahre her.

Heute: Antrag auf Inhaltsänderung und Verlängerung von Erbbaurecht an Flst. 2.
In Abt. II des Erbbaurechts sind folgende Rechte eingetragen:
1: Erbbauzins für jew. Eigt. von Flst. 2.
2: Vormerkung für weiteren Erbbauzins für jew. Eigt. von Flst. 1(alt).
3: VKR für jew. Eigt. von Flst. 2.
4: Vormerkung aus Ankaufsrecht für jew. Eigt. von Flst. 1(alt).
Diese stammen alle noch aus dem alten ErbbauGB (vor Teilung). Der Erbbauzins wurde verteilt und das VKR jeweils freigegeben.

Die Rechte II/1-4 sollen infolge Inhaltsänderung gelöscht werden (und werden dann neu bestellt).
Es wirkt mit der Erbbauberechtigte Flst. 2 und der Eigentümer Flst. 2.

Das Grundstück Flst. 3 gehört einem anderen.

Frage: Muss der Eigentümer von Flst. 3 hier mitwirken, da die Rechte II/2 und 4 noch zugunsten des jew. Eigt. des vor Teilung von Flst. 1 bestandenen Grundstücks eingetragen sind und diese mangels Freigabe nun ein Gesamtrecht sind?


Inhaltsänderung Erbbaurecht nach vorangeganger Teilung

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