vendredi 15 juillet 2016

Mahnbescheidantrag per Fax

Der Mahnbescheidantrag ging als Schriftsatz per Post am 05.01. ein, wurde aber, unter Hinweis auf Verjährungshemmung, am 31.12. vorab per Fax eingereicht. Der Bescheid wurde nun mit Datum vom 05.01. erlassen, worauf der Schuldner Widerspruch einlegte.

Der Gläubiger moniert das Datum des Antrags unter Hinweis auf das Faxeingangsdatum, da bei Antragsdatum 05.01. sein Anspruch verjährt wäre. Er kann den Eingang per Faxnachweis (ePost) belegen.

Muss der Mahnbescheid nun mit Eingangsdatum 31.12. erneut ausgefertigt werden, oder kann er direkt im Klageverfahren seinen Faxeingangsbeleg vorlegen, ohne dass es zu Rechtsnachteilen führt?

Es ist zu bedenken, dass der Schuldner evtl. nur aufgrund der abgelaufenen Verjährungsfrist widersprochen hatte.


Mahnbescheidantrag per Fax

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire