jeudi 7 juillet 2016

örtliche Zuständigkeit Zusammenrechnung zwei gepfändeter Renten

Hallo an Alle,

meine Frage ist folgende:

Altersrente wurde gepfändet von AG A im Jahre 2001
Hinterbliebenenrente wurde gepfändet von AG B im Jahre 2006
Schuldnerin wohnt jetzt im AG Bezirk C

Welches AG ist für den Antrag auf Zusammenrechnung der beiden örtlich zuständig ?
Das AG welches die letzte Vollstreckungsmaßnahme erlassen hat oder das AG welches das Haupteinkommen gepfändet hat (hab ich mal irgendwo gelesen in einem anderen Zusammenhang, finds aber nicht mehr ) ?

Liebe Grüße


örtliche Zuständigkeit Zusammenrechnung zwei gepfändeter Renten

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