Hallo,
wie werden bei Euch die Reisekosten, genauer die Wegstreckenentschädigung, bei Ausübung einer Gerichtsvollzieherprüfung vor Ort entschädigt? Mit 0,20 oder 0,30 Cent/km ??
Meiner Meinung nach liegt ein erhebliches dienstliches Interesse vor, weshalb eigentlich 0,30C angesetzt werden müssten. Es gibt wohl im Lande unterschiedliche Ansätze.
wie werden bei Euch die Reisekosten, genauer die Wegstreckenentschädigung, bei Ausübung einer Gerichtsvollzieherprüfung vor Ort entschädigt? Mit 0,20 oder 0,30 Cent/km ??
Meiner Meinung nach liegt ein erhebliches dienstliches Interesse vor, weshalb eigentlich 0,30C angesetzt werden müssten. Es gibt wohl im Lande unterschiedliche Ansätze.
Reisekosten bei Gerichtsvollzieherprüfung
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