Gibt es bei der Abwesenheitspflegschaft hinsichtlich Pflegervergütung einen Schonbetrag, ggf. wie hoch für den Abwesenden? Barvermögen von 500,- EUR aus dem abgeschlossenen Rechtsgeschäft existiert, sonst ist nichts zum Vermögen bekannt.
Schonvermögen-Abwesenheitspflegschaft
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