Der Gläubigervertreter hat drei mal den gleichen Vollstreckungsauftrag erteilt, weil der Schuldner an dem jeweils angegebenen Wohnort nicht auffindbar war. Sind dem Gläubigervertreter drei Verfahrensgebühren entstanden, die auch festsetzbar sind?
Vollstreckungsauftrag: Neue Gebühr bei verzogenem Schuldner?
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire