mardi 19 juillet 2016

Widerspruch gegen Jobcenter-Bescheid wegen angebl. Formfehler

Ich vertrete gerade Beratungshilfesachen und habe einen Antrag auf nachträgliche BerHilfe auf dem Tisch, der mich stutzig macht.

Da wird von einer auswärtigen (Bremer) Anwaltskanzlei Widerspruch gegen den JC-Bescheid eingelegt, der allein auf angeblichen formellen Fehlern beruht (keine oder unzureichende Begründung und inhaltlich nicht bestimmt sowie Vorläufiger Bescheid - keine Darlegung des Ermessens). Außerdem soll der angefochtene Bescheid generell überprüft werden, weil er noch mehr Fehler enthalten könnte.
Abgesehen vom Namen der Mandantin und Datum und Az. des Bescheides gibt es keinen direkten Bezug auf die Angelegenheit, es liest sich wie ein Serienbrief.
Diese Rechtsanwaltskanzlei hat sich, wie aus dem Internet zu entnehmen ist, auf Massenverfahren spezialisiert und arbeitet mit einer Onlineberatung und einer Fachsoftware (Zitat:" Lassen Sie mit XXX kostenlos einen begründeten Widerspruch gegen das Jobcenter anfertigen. Unsere Rechtsanwälte führen das gesamte Widerspruchsverfahren für Sie durch. Die Kosten können vom Staat im Rahmen der Beratungshilfe übernommen werden.").

Sind solche pauschalen Überprüfungen nicht mutwillig? Oder sind diese Anträge inzwischen allgemein üblich? :gruebel:
Mit der Suchfunktion habe ich nichts gefunden, also bitte nicht prügeln, wenn das allgemein bekannt sein sollte; Ihr wisst, was in der Vertretung so los ist.


Widerspruch gegen Jobcenter-Bescheid wegen angebl. Formfehler

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