Hallo an alle,wie handhabt ihr den Freibetrag für Erwerbstätige bei Geringverdienern? Zieht ihr generell die 213 ab egal wie wenig die Partei verdient? Kennt vielleicht jemand Rechtssprechung die einen Bruchteil des Freibetrages bei Geringverdienern als angemessen anerkennt?Viele Grüße.Markus
Freibetrag Erwerbstätigkeit bei Geringverdienern
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