Guten Morgen,
ich hätte da eine Frage...
Ein Gläubiger will wissen, wer vor einem Jahr das Grundstück seines Schuldners gekauft hat, d.h. er will erfahren, wer neuer Eigentümer ist. Mit diesem neuen Eigentümer hat der Gläubiger aber nichts zu tun.
Als Begründung gibt der Gläubiger an, dass er prüfe, ob insolvenzrechtlich Vermögen entzogen wurde, weil damals eine drohende Überschuldung bereits bekannt gewesen sei. Ob bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde weiß ich nicht.
Hat der Gläubiger jetzt im Rahmen des Anfechtungsgesetzes das Recht zu erfahren, wer der neue Eigentümer ist, um evtl. das Rechtsgeschäft anzufechten?
Vielen Dank vorab :daumenrau
ich hätte da eine Frage...
Ein Gläubiger will wissen, wer vor einem Jahr das Grundstück seines Schuldners gekauft hat, d.h. er will erfahren, wer neuer Eigentümer ist. Mit diesem neuen Eigentümer hat der Gläubiger aber nichts zu tun.
Als Begründung gibt der Gläubiger an, dass er prüfe, ob insolvenzrechtlich Vermögen entzogen wurde, weil damals eine drohende Überschuldung bereits bekannt gewesen sei. Ob bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde weiß ich nicht.
Hat der Gläubiger jetzt im Rahmen des Anfechtungsgesetzes das Recht zu erfahren, wer der neue Eigentümer ist, um evtl. das Rechtsgeschäft anzufechten?
Vielen Dank vorab :daumenrau
Grundbucheinsicht durch Gläubiger
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