jeudi 18 août 2016

Vollstreckung einer Geldbuße gegen eine GmbH in der Insolvenz

Moin alle zusammen. :)
Mir liegt folgender Fall schwer im Magen.

Geldbuße von mehreren zehntausend Euro gegen eine GmbH.
Zunächst lief das ganze zuverlässig - Ratenzahlung sei Dank.
Nun wurde jedoch das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet. Zahlungen seitens dieser wurden eingestellt.

Erste Frage: Vollstreckung weiter möglich - ja oder nein?

Da scheiden sich die Geister. Zum Teil wird es bejaht (Rechtsstaatsprinzip, zügige Vollstreckung usw.). Andererseits wird es verneint (Vollstreckungsverbote der InsO).
Grundsätzlich könnte man gegen den Geschäftsführer der GmbH Erzwingungshaft festsetzen lassen. Jedoch mag ich eher der Auffassung folgen, dass eine Vollstreckung während des Insolvenzverfahrens nicht möglich sein sollte. Dann würde die Vollstreckungsverjährung der Geldbuße ruhen. Als nachrangige Forderung könnte nach Beendigung des Insolvenzverfahrens weiter vollstreckt werden.

Nun jedoch ein weiteres Problem: Nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter wird die GmbH liquidiert werden.

Was passiert nun mit der Geldbuße? Verläuft die nun "im Sande"?

Über Hinweise und die eine oder andere Erleuchtung wäre ich sehr dankbar!

Liebe Grüße!


Vollstreckung einer Geldbuße gegen eine GmbH in der Insolvenz

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire