Hallo,
folgender Sachverhalt:
Kündigungsschutzklage eingereicht beim Arbeitsgericht. Die Kündigung war ohne Datum und per Mail an den Mdt. versandt worden. Das Gericht sagte im ersten Termin, wenn die Kündigung noch einmal per Post kommt, dann soll nochmals Klage dagegen eingereicht werden, da neue Kündigung.
Das haben wir getan. Es gibt also 2 anhängige Klageverfahren. Dann Termin in der ersten Sache und Vergleich. Die zweite Sache ist damit mit erledigt worden.
Wie rechne ist das ab?
1. Sache : Verfahrensgeb., Terminsgebühr, Einigungsgebühr
2. Sache: Verfahrensgeb., Terminsgebühr und auch Einigungsgebühr?
Beide Sachen war ja rechtshängig?
Danke vorab.
Liane
folgender Sachverhalt:
Kündigungsschutzklage eingereicht beim Arbeitsgericht. Die Kündigung war ohne Datum und per Mail an den Mdt. versandt worden. Das Gericht sagte im ersten Termin, wenn die Kündigung noch einmal per Post kommt, dann soll nochmals Klage dagegen eingereicht werden, da neue Kündigung.
Das haben wir getan. Es gibt also 2 anhängige Klageverfahren. Dann Termin in der ersten Sache und Vergleich. Die zweite Sache ist damit mit erledigt worden.
Wie rechne ist das ab?
1. Sache : Verfahrensgeb., Terminsgebühr, Einigungsgebühr
2. Sache: Verfahrensgeb., Terminsgebühr und auch Einigungsgebühr?
Beide Sachen war ja rechtshängig?
Danke vorab.
Liane
Vergleich in zwei Sachen
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire