Ich habe einen Erbvertrag meines deutschen Erblassers- jetzt nach dem 2. Sterbefall - eröffnet.
Der Erblasser hatte seinen letzten Aufenthalt in Spanien.
Muss ich das Verfahren jetzt an dass zuständige Gericht in Spanien abgeben?
Der Erblasser hatte seinen letzten Aufenthalt in Spanien.
Muss ich das Verfahren jetzt an dass zuständige Gericht in Spanien abgeben?
Verwahrgericht Deutschland, NL Gericht Spanien
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