Der Ehemann ist als Alleineigentümer im Grundbuch eingetragen.
Vorgelegt wird ein Übertragungsvertrag, in dem der Grundbesitz des Ehemannes als Schenkung auf dessen 4 Kinder zu je 1/4 Anteil übertragen wird.
Für den Ehemann als Grundstückseigentümer handelt dessen Ehefrau aufgrund notariell beglaubigter Vorsorgevollmacht, die jedoch Schenkungen ausschließt.
Eine Genehmigung des Handelns der Ehefrau kann nicht erfolgen, da der Ehemann dement ist.
Kurze Zeit nach Vorlage des Übertragungsvertrages beim Grundbuchamt verstirbt der Ehemann (Grundstückseigentümer).
Gesetzliche Erben sind die Ehefrau und die 4 Kinder.
Was nun????
Vorgelegt wird ein Übertragungsvertrag, in dem der Grundbesitz des Ehemannes als Schenkung auf dessen 4 Kinder zu je 1/4 Anteil übertragen wird.
Für den Ehemann als Grundstückseigentümer handelt dessen Ehefrau aufgrund notariell beglaubigter Vorsorgevollmacht, die jedoch Schenkungen ausschließt.
Eine Genehmigung des Handelns der Ehefrau kann nicht erfolgen, da der Ehemann dement ist.
Kurze Zeit nach Vorlage des Übertragungsvertrages beim Grundbuchamt verstirbt der Ehemann (Grundstückseigentümer).
Gesetzliche Erben sind die Ehefrau und die 4 Kinder.
Was nun????
Vorsorgevollmacht nicht ausreichend - Tod des Vollmachtgebers
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