Hey, Leute... ich hab da ein Problem...
ich hab neulich ein Grundstück aufgrund einer Teilungserklärung zum WEG gemacht.
Allerdings... hab ich nicht bemerkt, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht dabei war... -.-
(hab die Sache von einer Kollegin übernommen, war stressig, naja egal, auf jeden Fall ist es falsch)
Ich hatte dann im Notariat angerufen und denen das geschildert und gebeten die Abgeschlossenheitsbescheinigung nachzureichen sobald sie da ist und die meinten, sie würden die Eintragungsnachrichten noch zurück behalten und den Beteiligten schreiben sie sollen das Ding einreichen. Hatte halt gehofft, dass das bald käme und das Notariat meinte auch, das würde schon werden.
Das ist jetzt knapp einen Monat her und heute rief das Notariat an und sagte es sieht schlecht aus.
Scheinbar gibt's auch noch Probleme mit der Baugenehmigung und das ganze würde sich wohl länger ziehen.
Auf jeden Fall wird das wohl länger dauern als dass ich einfach drauf warten könnte.
Daher jetzt meine Frage: Was tun? xP
Macht es Sinn einen Amtwiderspruch einzutragen? Und wenn ja, wo genau? In Abt II? Gegen die Eintragung der Teilungserklärung?
Oder muss ich das Wohnungseigentum direkt Aufheben? Und wenn ja, wie funktioniert das? Ich hab das noch nie gemacht :(
Hoffe jemand weiß Rat :/
ich hab neulich ein Grundstück aufgrund einer Teilungserklärung zum WEG gemacht.
Allerdings... hab ich nicht bemerkt, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht dabei war... -.-
(hab die Sache von einer Kollegin übernommen, war stressig, naja egal, auf jeden Fall ist es falsch)
Ich hatte dann im Notariat angerufen und denen das geschildert und gebeten die Abgeschlossenheitsbescheinigung nachzureichen sobald sie da ist und die meinten, sie würden die Eintragungsnachrichten noch zurück behalten und den Beteiligten schreiben sie sollen das Ding einreichen. Hatte halt gehofft, dass das bald käme und das Notariat meinte auch, das würde schon werden.
Das ist jetzt knapp einen Monat her und heute rief das Notariat an und sagte es sieht schlecht aus.
Scheinbar gibt's auch noch Probleme mit der Baugenehmigung und das ganze würde sich wohl länger ziehen.
Auf jeden Fall wird das wohl länger dauern als dass ich einfach drauf warten könnte.
Daher jetzt meine Frage: Was tun? xP
Macht es Sinn einen Amtwiderspruch einzutragen? Und wenn ja, wo genau? In Abt II? Gegen die Eintragung der Teilungserklärung?
Oder muss ich das Wohnungseigentum direkt Aufheben? Und wenn ja, wie funktioniert das? Ich hab das noch nie gemacht :(
Hoffe jemand weiß Rat :/
WEG Aufhebung/Widerspruch?
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