Die Schuldnerin gibt an, dass Sie bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung keinen Studienkredit für die beabsichtigte Aufnahme eines Masterstudiums von der KfW bekommt (steht tatsächlich in den Richtlinien). Ist das nun eine unbillige Härte?
765a wegen eidesstattlicher Versicherung
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