dimanche 17 juillet 2016

§ 850k Abs. 4 Voraussetzungen / prüfungsschema

Hallo ihr Lieben,
prüfe gerade einen Antrag des Sch auf Auszahlung eines mtl Betrages, welcher der Höhe des unpfändbaren Betrages seines Arbeitseinkommen entspricht. Ein P-Konto wurde bereits eingerichtet. Gepfändet wird aufgrund laufender Unterhaltsansprüche.
denke mal,dass hier § 850k abs. 4 ZPO in Betracht kommt.
Wollte aber jetzt gerne mal wissen, welche Voraussetzungen für einen solchen Antrag geprüft werden müssen.
Freue mich über jede Antw.


§ 850k Abs. 4 Voraussetzungen / prüfungsschema

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire