Hallo ihr Lieben,
prüfe gerade einen Antrag des Sch auf Auszahlung eines mtl Betrages, welcher der Höhe des unpfändbaren Betrages seines Arbeitseinkommen entspricht. Ein P-Konto wurde bereits eingerichtet. Gepfändet wird aufgrund laufender Unterhaltsansprüche.
denke mal,dass hier § 850k abs. 4 ZPO in Betracht kommt.
Wollte aber jetzt gerne mal wissen, welche Voraussetzungen für einen solchen Antrag geprüft werden müssen.
Freue mich über jede Antw.
prüfe gerade einen Antrag des Sch auf Auszahlung eines mtl Betrages, welcher der Höhe des unpfändbaren Betrages seines Arbeitseinkommen entspricht. Ein P-Konto wurde bereits eingerichtet. Gepfändet wird aufgrund laufender Unterhaltsansprüche.
denke mal,dass hier § 850k abs. 4 ZPO in Betracht kommt.
Wollte aber jetzt gerne mal wissen, welche Voraussetzungen für einen solchen Antrag geprüft werden müssen.
Freue mich über jede Antw.
§ 850k Abs. 4 Voraussetzungen / prüfungsschema
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