Hallo ihr lieben,
komme bei einem Übungsfall nicht weiter...der Sch beklagt sich über eine zu niedrige Auszahlung der Bank trotz Einrichtung des P-Kontos unmittelbar nach der Pfändung. Gepfändet wird wegen Unterhaltsforderungen.
Hat das Gericht den Sockelbetrag bestimmt oder die Bank / Kreditinstitut?
komme bei einem Übungsfall nicht weiter...der Sch beklagt sich über eine zu niedrige Auszahlung der Bank trotz Einrichtung des P-Kontos unmittelbar nach der Pfändung. Gepfändet wird wegen Unterhaltsforderungen.
Hat das Gericht den Sockelbetrag bestimmt oder die Bank / Kreditinstitut?
P-Konto: bestimmt das Kreditinstitut den Sockelbetrag bei Unterhaltspfändung
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