Ich habe eine Frage zu alten Verfahren. Wie prüft ihr, ob der Hinterlegungsgrund noch besteht. Werden die Beteiligten angeschrieben. Muss bei Anfall an die Staatskasse nach 30 Jahren ein Beschluss gemacht werden neben Auszahlungsanordnung? Gibt es außer der 30-jährigen Frist weitere Fristen? (eher Anfall an die Staatskasse?)
alte Verfahren - Behandlung
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