Für den Verstorbenen wurde ein Sparbuch mit einem Guthaben von über 14.000 hinterlegt. Es gibt einen Erben, der jedoch noch keinen Herausgabeanspruch geltend gemacht hat.
Der Erbe hat Schulden bei der Justizkasse in Höhe von 1.866,93 . Diese hat nun durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die Konten des Erben gepfändet, was das Sparkonto einschließt.
Nun verlangt die Justizkasse von der Hinterlegungsstelle die Herausgabe des Sparbuchs. Ist dies so möglich ? Ich habe Bedenken, da das Guthaben höher als die Kostenforderung ist.
Der Erbe hat Schulden bei der Justizkasse in Höhe von 1.866,93 . Diese hat nun durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die Konten des Erben gepfändet, was das Sparkonto einschließt.
Nun verlangt die Justizkasse von der Hinterlegungsstelle die Herausgabe des Sparbuchs. Ist dies so möglich ? Ich habe Bedenken, da das Guthaben höher als die Kostenforderung ist.
Herausgabe Sparbuch nach Pfändung
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