In der notariellen Urkunde heißt es bzgl. der Auflassung wie folgt:
Die "Übertraggeber" übertragen das Eigentum Gemarkung xy... auf die Empfänger "Übertragsnehmer" - und zwar als Erwerber zu je 1/3 Anteil. Die Empfänger nehmen die Übertragung an.
Weiter heißt es:
Die Erschienene zu 2 (=eine der Erwerber) erhält und verwahrt ihren 1/3-Anteil zu treuen Händen für den Erschienenen zu 3 (einer der beiden anderen Erwerber) und darf diesen weder veräußern noch belasten ohne Zustimmung des Erschienenen zu 3.
-> Ist das zulässig und vor allem eintragungsfähig? Habe so etwas noch nie gehabt und so recht auch nichts Vergleichbares in Kommentierungen gefunden.
Gruß,
Martina
Die "Übertraggeber" übertragen das Eigentum Gemarkung xy... auf die Empfänger "Übertragsnehmer" - und zwar als Erwerber zu je 1/3 Anteil. Die Empfänger nehmen die Übertragung an.
Weiter heißt es:
Die Erschienene zu 2 (=eine der Erwerber) erhält und verwahrt ihren 1/3-Anteil zu treuen Händen für den Erschienenen zu 3 (einer der beiden anderen Erwerber) und darf diesen weder veräußern noch belasten ohne Zustimmung des Erschienenen zu 3.
-> Ist das zulässig und vor allem eintragungsfähig? Habe so etwas noch nie gehabt und so recht auch nichts Vergleichbares in Kommentierungen gefunden.
Gruß,
Martina
Auflassung mit Treuhandauflage
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