FALL:
INFO:Mit Beschluss vom 19.06.2015 wurde das einstweilige Betreuungsverfahren angeordnet. Ende: 18.12.2015
- Klage vom 03.12.2015 (Eingang bei Gericht) gegen Beteuten
- Zustellung erfolgte an Betreuer=RA (05.12.2015)
- keine Reaktion
- VU (Betreuter muss die Kosten tragen)
- KFA vom 06.01.2016
- Anhörung Betreuer=RA
- keine Reaktion
- KFB am 28.04.2016 erlassen (keine Kenntnis, dass Betreuungsverfahren im Dez. geendet hat)
Jetzt kommt KFA vom amtlichen Vertreter des Betreuers = RA, dass er diese Kosten gegen seinen Mandanten (Betreuten) festsetzen lassen möchte!
Daraufhin habe ich ihm mitgeteilt, dass Betreuer als gesetzlicher Vertreter tätig geworden ist und nicht als RA und eine Vergütungsfestsetzung nach RVG nicht erfolgen kann und sich die Vergütung nach §§ 1835 BGB richtet und im Betreuungsverfahren geltend zu machen ist.
Daraufhin hat der RA mich auf § 1835 Abs. 3 BGB hingewiesen, den ich wohl übersehen hätte!
????
Im KFA macht er (gegen den Betreuten erging VU) eine VV 3100, 3105 RVG geltend! Im Termin war gar keiner und der Betreuer=RA hat sich nie geäußert.
Was soll das?:oops::gruebel: Zurückweisung?
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INFO:Mit Beschluss vom 19.06.2015 wurde das einstweilige Betreuungsverfahren angeordnet. Ende: 18.12.2015
- Klage vom 03.12.2015 (Eingang bei Gericht) gegen Beteuten
- Zustellung erfolgte an Betreuer=RA (05.12.2015)
- keine Reaktion
- VU (Betreuter muss die Kosten tragen)
- KFA vom 06.01.2016
- Anhörung Betreuer=RA
- keine Reaktion
- KFB am 28.04.2016 erlassen (keine Kenntnis, dass Betreuungsverfahren im Dez. geendet hat)
Jetzt kommt KFA vom amtlichen Vertreter des Betreuers = RA, dass er diese Kosten gegen seinen Mandanten (Betreuten) festsetzen lassen möchte!
Daraufhin habe ich ihm mitgeteilt, dass Betreuer als gesetzlicher Vertreter tätig geworden ist und nicht als RA und eine Vergütungsfestsetzung nach RVG nicht erfolgen kann und sich die Vergütung nach §§ 1835 BGB richtet und im Betreuungsverfahren geltend zu machen ist.
Daraufhin hat der RA mich auf § 1835 Abs. 3 BGB hingewiesen, den ich wohl übersehen hätte!
????
Im KFA macht er (gegen den Betreuten erging VU) eine VV 3100, 3105 RVG geltend! Im Termin war gar keiner und der Betreuer=RA hat sich nie geäußert.
Was soll das?:oops::gruebel: Zurückweisung?
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KFA Betreuer = Rechtsanwalt
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