Ein Eigentümer erkundigt sich telefonisch, wie er seinen 2004 eingetragenen Insolvenzvermerk gelöscht bekommt. Der Insolvenzverwalter hat ihn informiert, dass er dies unter Vorlage u.a. des Beschlusses über die Erteilung der Restschuldbefreiung beantragen könne. Ich habe ihn grundsätzlich auf die Möglichkeit eines Ersuchens des Insolvenzgerichts verwiesen (siehe Dr. Schaal in RNotZ 2008, 582 Fn. 180). Eine Löschung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises kommt m.E. nur bei Vorlage eines rechtskräftigen Beschlusses über die Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens in Betracht. Da ich mich aber leider mit den Feinheiten eines Inso-Verfahrens nicht so auskenne (über 30 Jahre Grundbuch), möchte ich gerne -wieder mal- Eure Meinung dazu haben!! P.S. Gerade teilt mir der Schuldner mit, es gäbe auch einen Beschluss über die Aufhebung des Inso-Verfahrens von 2005. Dann hätte der Vermerk schon 2005 gelöscht werden können oder musste die Restschuldbefreiung abgewartet werden ??? Für "Insider" sind das sicher dumme Fragen, aber ich möchte schon noch dazulernen!
Löschung Insolvenzvermerk
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