Kann ein Sachverständiger im Gutachten die Abweisung des Insolvenzantrages (Eigenantrag) anregen, weil aufgrund von bekannt gewordenen RSB Versagungsgründen ohnehin der Verfahrenszweck, sprich die Restschuldbefreiung, ausgeschlossen wäre?
Eher nicht oder? Solche RSB Versagungsgründe müssten doch erst im Insolvenzverfahren selbst von den Gläubiger geltend gemacht werden .
Verfahrenskostendeckung wäre hier lediglich über eine Verfahrenskostenstundung möglich.
Eher nicht oder? Solche RSB Versagungsgründe müssten doch erst im Insolvenzverfahren selbst von den Gläubiger geltend gemacht werden .
Verfahrenskostendeckung wäre hier lediglich über eine Verfahrenskostenstundung möglich.
Zulässigkeit der Insolvenzeröffnung bei Vorliegen von RSB Versagungsgründen
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