vendredi 8 juillet 2016

Löschungsvormerkung für halbspaltige Vormerkung in Abt. II?

Hallo,

ich stehe gerade auf dem Schlauch:

Es wurde jeweils bewilligt und beantragt:
a) Vormerkung zur Eintragung eines Photovoltaikanlagenrechts mit Recht zur Nutzungsüberlassung für eine Bank im Rang vor b)
b) Photovoltaikanlagenrecht für eine GbR im Rang nach a)
c) Löschungsvormerkung zugunsten der obigen Bank (= Berechtigte von a) mit folgendem Text, der direkt nach Bewilligung der halbspaltigen Vormerkung anschließt:

"daneben verpflichtet sich die Nutzungsberechtigte gegenüber der <Name der Bank> zur Löschung der für sie im Grundbuch von XY eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit bei Eintragung der durch diese Vormerkung gesicherten beschränkt persönlichen Dienstbarkeit. Der Eigentümer bewilligt hiermit zugunsten der <Name der Bank> die Eintragung einer entsprechenden Löschungsvormerkung."

Löschungsvormerkung in Abteilung II scheint ja möglich zu sein, nur kann ich diese für ein im Prinzip noch nicht eingetragenes Recht (sondern für eine halbspaltige Vormerkung) eintragen? Und was macht das für einen Sinn? Es müsste die Bewilligung durch den Eigentümer doch ausreichen, da es einen Nutzungsberechtigten ja noch nicht gibt, oder?
Andererseits könnte man den Text so verstehen, dass sich die GbR gegenüber der Bank verpflichtet, bei Eintragung des Rechts aufgrund der halbspaltigen Vormerkung ihr eigenes Recht löschen zu lassen. Nur was macht das für einen Sinn, wenn das Recht ohnehin nachrangig ist.

Vielleicht brauche ich auch nur einen leichten Schlag auf den Hinterkopf, damit es rutscht. :gruebel: :)


Löschungsvormerkung für halbspaltige Vormerkung in Abt. II?

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