vendredi 8 juillet 2016

Pfändung von GS-Rückgewähransprüchen - Versteigerung Immo nach Insolvenzantrag

Hallo zusammen, folgendes Problem:

Eine Gläubigerin pfändet ein Jahr vor Insolvenzantragstellung (Fremdantrag) die GS-Rückgewähransprüche und einen möglichen Übererlös aus der Versteigerung an einer zweitrangigen Grundschuld im Grundbuch. Versteigerungstermin fand aktuell statt, also lange nach Insolvenzantragstellung. Die betreffende Grundschuldgläubigerin bekommt aller Wahrscheinlichkeit im Verteilungstermin den Nominalbetrag und die lfd. Zinsen zugeteilt (z.B. insgesamt T€ 75). Persönliche Forderung der GS-Gläubigerin valutiert jedoch nur mit T€ 50. Somit werden T€ 25 frei. Hat die Pfändungsgläubigerin nun aufgrund der erwirkten Pfändung ein Pfändungspfandrecht oder Absonderungsrecht wirksam erlangt? Die GS-Gläubigerin hat eine enge Zweckerklärung; der Kredit wurde im selben Monat wo auch der Insolvenzantrag gestellt wurde, gekündigt. Rückgewährreife ist m.E. noch nicht eingetreten, da die GS-Gläubigerin noch Verbindlichkeiten hat, welche zurückgeführt werden müssen. Greift evtl. die Pfändung in einen evtl. künftigen Versteigerungserlös oder unterliegt dieser nach Insolvenzeröffnung dem Insolvenzbeschlag/Anfechtung? Leider finde ich hierzu keinerlei Rechtsprechung oder Entscheidungen.


Pfändung von GS-Rückgewähransprüchen - Versteigerung Immo nach Insolvenzantrag

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