Hallo,
habe in einer Sache moniert, dass bereits bei einem gleichgelagerten vorhergehenden Verfahren Beratungshilfe per Beschluss bewilligt wurde und der Betroffene durch die Beratung in dieser Sache in die Lage versetzt wurde, selber zu handeln.
Nun nimmt der Anwalt den Beratungshilfeantrag in der Sache, wo schon lange der Bewilligungsbeschluss vorliegt, den Beratungshilfeantrag zurück und besteht darauf, dass in der neuen Sache bewilligt wird.
Geht das überhaupt? Der Beschluss ist doch in der Welt und ich sehe eigentlich keinen Aufhebungsgrund.
habe in einer Sache moniert, dass bereits bei einem gleichgelagerten vorhergehenden Verfahren Beratungshilfe per Beschluss bewilligt wurde und der Betroffene durch die Beratung in dieser Sache in die Lage versetzt wurde, selber zu handeln.
Nun nimmt der Anwalt den Beratungshilfeantrag in der Sache, wo schon lange der Bewilligungsbeschluss vorliegt, den Beratungshilfeantrag zurück und besteht darauf, dass in der neuen Sache bewilligt wird.
Geht das überhaupt? Der Beschluss ist doch in der Welt und ich sehe eigentlich keinen Aufhebungsgrund.
Rücknahme Beratungshilfeantrag nach bereits erteilter Bewilligung
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