lundi 26 septembre 2016

Altes oder neues Gebührenrecht?

A vertr. durch RA A reicht im Juli 2013 Antrag auf PKH nebst Klageentwurf (Klage gegen B) ein. RA B meldet sich für B und erklärt, im Fall der Klageerhebung zustellungsbevollmächtigt zu sein. Im August 2013 wird A PKH bewilligt und die Klage an RA B zugestellt.

Ist es richtig, dass RA B nach neuem Recht abrechnen kann?


Altes oder neues Gebührenrecht?

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