Hallo,
ein bestellter Ergänzungspfleger ( Anwalt, aber als solcher nicht bestellt) beantragt die Vergütung nach § 3 VBVG, macht gleichzeitig aber nach 7005 VV RVG Tage- und Abwesenheitsgeld geltend. Zudem auch Pauschale für Post und Telefon nach 7002 VV RVG.
Kann er das denn ? Und wenn ja, über welche Verweisungsnorm? Stehe auf dem Schlauch....:confused::confused::confused:
ein bestellter Ergänzungspfleger ( Anwalt, aber als solcher nicht bestellt) beantragt die Vergütung nach § 3 VBVG, macht gleichzeitig aber nach 7005 VV RVG Tage- und Abwesenheitsgeld geltend. Zudem auch Pauschale für Post und Telefon nach 7002 VV RVG.
Kann er das denn ? Und wenn ja, über welche Verweisungsnorm? Stehe auf dem Schlauch....:confused::confused::confused:
Ergänzungspfleger will Tage- und Abwesenheitsgeld nach Nr. 7005 VV RVG
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