Guten Morgen liebe Kollegen,aufgrund der Bewilligung wurde hier Anfang September eine Grundschuld über 100000 EUR eingetragen. Der Notar überreicht nun eine Schreibfehlerberichtigung nach § 44a BeurkG, nach der der Grundschuldbetrag nur 50.000 EUR lautet und beantragt die entsprechende Berichtigung im Grundbuch.M.E. ist die Grundschuld über 100000 EUR für die Gläubigerin entstanden. Muss diese bei einer Herabsetzung des Grundschuldbetrages jetzt nicht mitwirken?
Berichtigung des Grundschuldbetrages
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