Hallo,
ich habe eine Partei die die Rückzahlung von Zwangsgeld (1000 Euro) fordert. Der Zwangsgeldbeschluss ist rechtskräftig und bisher nicht aufgehoben worden. Richter sieht dazu auch keine Veranlassung. Vollständige Rückzahlung kommt daher nicht in Betracht.
Die Partei hat jedoch 2 Tag Ersatzzwangshaft verbüßt. (pro 50,00 Euro ein Tag Haft) Zahlung Zwangsgeld und Festnahme erfolgten am selben Tag (Partei wurde festgenommen - Dritte Person hat Zwangsgeld eingezahlt)
Entlassung der Partei erfolgte allerdings erst ein Tag später. Daher 2 Tage Haft.
Aufgrund Zahlung des Zwangsgeldes hätte die Partei eigentlich keine Haft verbüßen müssen - kann das Zwangsgeld für diese zwei Tage erstattet werden??? Richter meint nein, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Ich kann dazu nichts finden. Allerdings denke ich schon, dass zumindest 100,00 Euro erstattet werden sollten.
Lieben Dank
ich habe eine Partei die die Rückzahlung von Zwangsgeld (1000 Euro) fordert. Der Zwangsgeldbeschluss ist rechtskräftig und bisher nicht aufgehoben worden. Richter sieht dazu auch keine Veranlassung. Vollständige Rückzahlung kommt daher nicht in Betracht.
Die Partei hat jedoch 2 Tag Ersatzzwangshaft verbüßt. (pro 50,00 Euro ein Tag Haft) Zahlung Zwangsgeld und Festnahme erfolgten am selben Tag (Partei wurde festgenommen - Dritte Person hat Zwangsgeld eingezahlt)
Entlassung der Partei erfolgte allerdings erst ein Tag später. Daher 2 Tage Haft.
Aufgrund Zahlung des Zwangsgeldes hätte die Partei eigentlich keine Haft verbüßen müssen - kann das Zwangsgeld für diese zwei Tage erstattet werden??? Richter meint nein, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Ich kann dazu nichts finden. Allerdings denke ich schon, dass zumindest 100,00 Euro erstattet werden sollten.
Lieben Dank
Zwangsgeld/Zwangshaft
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