mercredi 28 septembre 2016

Vorname

Die Kindesmutter hat unmittelbar nach der Geburt das Krankenhaus verlassen und sich seitdem nicht um das Kind gekümmert. Die elterliche Sorge wurde entzogen und das Jugendamt als Vormund eingesetzt. Das Kind hat bisher keinen Vornamen. Das Jugendamt will diesen eintragen lassen. Genehmigungspflicht oder Besonderheiten zu beachten?


Vorname

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