Hallo, ich habe eine Frage zu § 765 a ZPO.
Der Schuldnervertreter beantragt die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid. Weiterhin bittet er gem. §§ 765a, 732 bs. 2 ZPO vorab zu beschließen, dass die ZV aus dem Vollstreckungsbescheid (...) des Gerichtsvollziehers einstweilen eingestellt wird. Zudem wird Verfahrenskostenhilfe und die Beiordnung des RA beantragt.
Als Begründung wird angegeben, dass der VB nicht wirksam zugestellt wurde, da der Schuldner nicht lesen und schreiben kann und eine Betreuerin hat und der VB an die Betreuerin hätte zugestellt werden müssen. Zudem erscheint ihm die dem VB zugrunde liegende Forderung als nicht gerechtfertigt, weil die Betreuerin die Dienstleistung, die dem VB zugrunde liegt, wohl genutzt haben soll und nicht der Betreute.
Einspruch wurde durch den Schuldnervertreter gegen den VB bei dem zuständigen Zentralen Mahngericht eingelegt.
Wie muss ich nun weiter vorgehen? Ich hatte so einen Fall noch nicht.
Danke schon mal für eure Hilfe!!
Der Schuldnervertreter beantragt die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid. Weiterhin bittet er gem. §§ 765a, 732 bs. 2 ZPO vorab zu beschließen, dass die ZV aus dem Vollstreckungsbescheid (...) des Gerichtsvollziehers einstweilen eingestellt wird. Zudem wird Verfahrenskostenhilfe und die Beiordnung des RA beantragt.
Als Begründung wird angegeben, dass der VB nicht wirksam zugestellt wurde, da der Schuldner nicht lesen und schreiben kann und eine Betreuerin hat und der VB an die Betreuerin hätte zugestellt werden müssen. Zudem erscheint ihm die dem VB zugrunde liegende Forderung als nicht gerechtfertigt, weil die Betreuerin die Dienstleistung, die dem VB zugrunde liegt, wohl genutzt haben soll und nicht der Betreute.
Einspruch wurde durch den Schuldnervertreter gegen den VB bei dem zuständigen Zentralen Mahngericht eingelegt.
Wie muss ich nun weiter vorgehen? Ich hatte so einen Fall noch nicht.
Danke schon mal für eure Hilfe!!
Antrag nach § 765a ZPO
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