Im Grundbuch soll als Berechtigte einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit die "XY Fritz und Franz Mustermann GBR" eingetragen werden. Zudem ist die Straße und der Sitz der GBR bekannt.
M.E. sind gem. § 15 GBVfg auch die Namen und Geburtsdaten der Gesellschafter mit einzutragen. Daran ändert sich auch bei der Eintragung der GBR als Berechtigte nichts.
Wie ist Eure Meinung?
M.E. sind gem. § 15 GBVfg auch die Namen und Geburtsdaten der Gesellschafter mit einzutragen. Daran ändert sich auch bei der Eintragung der GBR als Berechtigte nichts.
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GBR als Berechtigte einer Dienstbarkeit
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