Hallo,
folgender Fall:
Klage wird am Nachmittag vor dem Verhandlungstermin zurückgenommen (per Fax).
Am Verhandlungstag erscheint der BV, der von der Rücknahme nichts wusste. Die Sache wird aufgerufen und der Richter erklärt dem BV zu Beginn des Termins, dass der Kläger die Klage zurückgenommen habe. BV beantragt, dem Kläger die Kosten aufzuerlegen, was per Beschluss auch passiert.
Jetzt möchte der BV eine 1,2 TG. Aus meiner Sicht ist aber keine TG entstanden, da weder streitig verhandelt wurde, noch ein Antrag auf Erlass eines VU gestellt wurde. Hätte der Richter den BV vor der Verhandlung abgefangen und dem BV erklärt, die Klage sei zurückgenommen worden und er könne wieder nach Hause fahren, wäre ja auch keine TG entstanden. Es macht für mich keinen Unterschied, ob der BV die Rücknahme vor dem Verhandlungszimmer erfährt oder erst nach Aufruf der Sache. Aber möglicherweise entstehen die Gebühren doch immer schneller...
Meinungen?
folgender Fall:
Klage wird am Nachmittag vor dem Verhandlungstermin zurückgenommen (per Fax).
Am Verhandlungstag erscheint der BV, der von der Rücknahme nichts wusste. Die Sache wird aufgerufen und der Richter erklärt dem BV zu Beginn des Termins, dass der Kläger die Klage zurückgenommen habe. BV beantragt, dem Kläger die Kosten aufzuerlegen, was per Beschluss auch passiert.
Jetzt möchte der BV eine 1,2 TG. Aus meiner Sicht ist aber keine TG entstanden, da weder streitig verhandelt wurde, noch ein Antrag auf Erlass eines VU gestellt wurde. Hätte der Richter den BV vor der Verhandlung abgefangen und dem BV erklärt, die Klage sei zurückgenommen worden und er könne wieder nach Hause fahren, wäre ja auch keine TG entstanden. Es macht für mich keinen Unterschied, ob der BV die Rücknahme vor dem Verhandlungszimmer erfährt oder erst nach Aufruf der Sache. Aber möglicherweise entstehen die Gebühren doch immer schneller...
Meinungen?
TG entstanden?
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