Liebe Gemeinde,
habe hier ein Vergleich vorliegen (vollstreckbare Ausfertigung mit Klausel versehen und zugestellt), wonach es in Ziffer 3 heißt:
Der Beklagte weiß, dass er laut Schlussbericht des LRA vom 20.08.1998 noch Unterhaltsrückstände für die Zeit der Minderjährigkeit von Kind Diana in Höhe von 17.068,07 DM hat, die aus folgenden Positionen resultieren............. Der Rest Ziffer 1 und 2 waren abgedeckt.
Ich habe sodann einfach mal zwischengefügt, dass nach hiesiger Auffassung kein vollstreckbaren Inhalt vorliegt (sondern eher ein Feststellungsvergleich usw.).
Jetzt legt der Gläubiger-RA einen Vergleich in Abschrift mit vollem Inhalt vor, wonach aus Ziffer 2 hervorgeht, dass Unterhalt in Höhe von 4.224,00 DM an die Klägerseite zu zahlen ist.
Aus den Anmerkungen und weitere Erklärungen geht jetzt hervor, dass nach Tilgung der Ziffer 2 der weitere Unterhaltsrückstand zu den in Ziffer 2 festgelegten Konditionen von Seiten des Schuldners geleistet wird.
Dies hat er nicht getan, weshalb die Klägerseite jetzt Vollstreckung begehrt.
Was meint Ihr?
habe hier ein Vergleich vorliegen (vollstreckbare Ausfertigung mit Klausel versehen und zugestellt), wonach es in Ziffer 3 heißt:
Der Beklagte weiß, dass er laut Schlussbericht des LRA vom 20.08.1998 noch Unterhaltsrückstände für die Zeit der Minderjährigkeit von Kind Diana in Höhe von 17.068,07 DM hat, die aus folgenden Positionen resultieren............. Der Rest Ziffer 1 und 2 waren abgedeckt.
Ich habe sodann einfach mal zwischengefügt, dass nach hiesiger Auffassung kein vollstreckbaren Inhalt vorliegt (sondern eher ein Feststellungsvergleich usw.).
Jetzt legt der Gläubiger-RA einen Vergleich in Abschrift mit vollem Inhalt vor, wonach aus Ziffer 2 hervorgeht, dass Unterhalt in Höhe von 4.224,00 DM an die Klägerseite zu zahlen ist.
Aus den Anmerkungen und weitere Erklärungen geht jetzt hervor, dass nach Tilgung der Ziffer 2 der weitere Unterhaltsrückstand zu den in Ziffer 2 festgelegten Konditionen von Seiten des Schuldners geleistet wird.
Dies hat er nicht getan, weshalb die Klägerseite jetzt Vollstreckung begehrt.
Was meint Ihr?
Vollstreckbarer Inhalt aus Vergleich
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